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Regulierung Teil 1 – was ist denn das?

In einigen vorigen Artikeln hier  ging es um Internetregulierung. Das ist scheinbar ein wenig abstrakt – und auch manchmal verständlich – denn nicht jeder hat die Zeit sich da umfassend einzulesen. Also machen wir hier mal einen kleinen Crash-Kurs und turnen das Thema mal Mundgerecht ab. Also wollen wir uns ein klein wenig die Geschichte der Internetregulierung, insbesondere in Deutschland ansehen und im weiteren Artikel gibt’s ein paar Regulierungsknaller, die schon längst existieren.

Fragt man die deutsche Wikipedia, so ist Internetregulierung gleichzusetzen mit Internetkontrolle. Auch wenn es wohl in der Praxis meistens darauf hinausläuft, so ist die Aussage nicht korrekt, denn eine Regulierung kann auch bedeuten, dass man einen Bereich derart reguliert, um eine bestimmte Freiheit zu erreichen. Der Wikipedia Artikel ist auch insofern Mist, da die dort erwähnten ITRs das Internet überhaupt nicht zum Gegenstand ihres Regelwerks haben.

Eine primäre Aufgabe des Gesetzgebers ist es Rahmenbedingen zu schaffen, in denen sich z.B. Teile der Wirtschaft oder auch das Strafrecht abspielen. In diesem Sinne ist unsere Wirtschaft mehr oder weniger reguliert: Das Versicherungswesen ist ziemlich streng reguliert, während unsere Banken eindeutig zu wenig reguliert werden. Ebenso ist unser Strafrecht reguliert und das drückt sich u.a. im Verhältnis von Tat und Strafe aus und für viele Berufe werden bestimmte Ausbildungsnachweise verlangt.

Regulierung bedeutet also insofern lediglich, dass etwas (in diesem Artikel von hoheitlicher Stelle) geregelt wird.

Was wird reguliert?

Es kommt drauf an, wo man ist. Aber man kann in etwa sagen, dass für jede Person in diesem Staat gilt, dass der äußerste Rahmen, dessen was man tun kann und darf, vom Gesetz festgelegt wird. Geht diese Person nach Hause, zu seiner Familie, so ist auch dieser Raum reguliert. Hier gelten Regeln wie Tischmanieren, Fernsehzeiten für die Kinder und ein Plan für Arbeiten im Haushalt. Es existiert somit ein regulierter Raum (Hausordnung) innerhalb eines größeren regulierten Raumes (Staat). Tatsächlich finden wir überall solch regulierte Räume. Manche davon sind festgeschrieben, wie z.B. benimm-Regeln in einer Disco, oder eher temporäre Regulierungen, wie etwa bei einer einmalig organisierten Undergroundparty unter irgendeiner Brücke. Im Falle des Internets wird über diverses Vertragsrecht ein gewisser Rahmen für Internetdiensteanbieter reguliert usw.

Wie reguliert man?

Der Staat erlässt Gesetze. Kann der Staat eine bestimmte Sache nicht direkt regulieren, so erlässt er ein Gesetz wodurch sich eine Sache indirekt regeln lässt(Rahmenbedingungen). Zuhause regulieren die Eltern einen Teil des Lebens ihrer Kinder, auf einer Party der Gastgeber usw.

Dabei kann man unterscheiden zwischen einer hoheitlich ermächtigten Stelle, wie eine Partei, oder durch eine Kompetenzherrschaft (Hoeffe), wo jemand eine Regel erlässt, der zwar nicht formal berechtigt ist, aber man der Person aufgrund seiner Kompetenz glaubt und vertraut und sich deswegen fügt. Wer z.B. eine Bergsteigertour durchs Himalaja macht, erkennt meistens die Kompetenzherrschaft der Sherpas an, die in gewisser Weise bestimmen, wie und wo gewandert wird.

Dies dazu in aller Kürze. Eine sehr umfangreiche Beschreibung über Regulierung, kann man in dem Buch „Code“, von Lawrence Lessig finden.

Unabhängig von all dem gibt es in ihren extremen zwei sehr gegensätzliche Gruppen mit ihrer Meinung zum Thema Internetregulierung. Die eine sagt das Internet müsse ein unregulierter Raum sein (damals hieß es noch „bleiben“). Das andere Lager will am liebsten für jeden Weltbürger einen Internetausweis sehen, mit dem man alle Tätigkeiten eines Internetusers speichern und verfolgen kann. Wobei trauriger weise Letztere mehr Aussicht auf Erfolg haben dürften.

Jedenfalls ist die Internetarchitektur in Deutschland durchaus reguliert und die Regulierung nimmt zu – und zwar massiv.

Die Diskussion über eine Internetregulierung wird viel zu oft in der Zukunft geführt, „wenn wir den Überwachungsstaat haben“ usw. Die Tatsache, dass 2010 rund 37 Millionen E-Mails mitgeschnüffelt worden sind, geht da direkt unter.

Seit 2007 haben wir jedenfalls das Telemediengesetz, welches ein zentraler Ausgangspunkt für alles ist, was sich unter dem Oberbegriff Internetrecht tummelt. Man kann sich denken, dass ein solches Gesetz nicht so plötzlich entstanden ist und das stimmt sogar. Recherchiert man in den Medien tönt es schon seit Anfang der 90er immer wieder von der politischen Bühne „Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein“.

Nun ist das Netz auch nie wirklich ein rechtsfreier Raum gewesen. Wer beleidigt oder verleumdet kann dafür belangt werden. Fernabsatzregelungen, Datenschutzbestimmungen, AGBs und Verträge von Internetdiensteanbietern usw. Es ist seit jeher eine Menge reguliert gewesen.  Und hier wird die Diskussion dann oftmals recht eindimensional, denn meistens geht es darum, dass man gewisse Gauner nicht erwischt, weil die Internetarchitektur eine leichte Verfolgung von Straftätern nicht gewährleistet (hat).

Also, merken: Es gibt ein paar unterbelichtete Politiker die die Wendung „rechtsfrei“ lediglich dann benutzen wenn es darum geht, Straftätern das Handwerk zu legen. Das ist jedoch schon fast ein philosophisches Thema und das passt so gar nicht zu Politikern.

Leider steigt auch viel zu oft die Opposition mit in diesen Chor ein und wettert für den rechtsfreien Raum, was, wie gezeigt, auch nicht so richtig wahr und schlau ist, denn in einem rechtsfreien Raum würde auch niemand die (Nicht)Einhaltung von z.B. Datenschutzbestimmungen  oder verfolgen oder vorschreiben.

Es geht auch überhaupt nicht so sehr darum ob das Netz reguliert sein soll oder nicht – denn es wird ja bereits erheblich reguliert. Es geht vielmehr darum: Zu welchen Lasten (welcher Gruppe) geht eine Regulierung und ist sie im Einzelfall „nötig“?

Ein paar salopp-krasse Beispiele zum warmdenken:

  • Ist es richtig alle E-Mails zur überwachen, wenn man davon ausgehen kann Terroristen zu überführen?
  •  Ist es richtig alle Chats zu überwachen und zu speichern, wenn man davon ausgehen kann, dass man früher oder später einen Kindesentführer dingfest machen kann?
  • Wäre es OK jeden PC zu überwachen, solange ein Benutzer nichts davon bemerkt und er nichts zu befürchten hat, solange er nichts Verbotenes tut?

 

Für den Anfang soll es reichen. Und wer bei den Fragen einen Konflikt zwischen Rechtsstaatlichkeit, Verfassung, Gerechtigkeit, Freiheit und Menschlichkeit verspürt, ist schon mal nicht komplett eingerostet.

Weiter geht’s dann im weiteren Teil.

 

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